Das Thema Versicherungen nach der Hochzeit dürfte eigentlich nur dann ein Thema werden, wenn das Ehepaar kurz vor oder nach der Hochzeit erst in eine gemeinsame Wohnung zusammenzieht. In vielen Fällen wird auch vor der Eheschließung eine eheähnliche Gemeinschaft angestrebt, die einer Ehe ohne Trauschein gleichkommt.
Versicherungen vor der Heirat zusammenlegen
Schon in einer eheähnlichen Gemeinschaft ist es aus Kostengründen sinnvoll diverse Versicherungen zusammenzulegen. Die Haftpflichtversicherung sollte schon vor der Eheschließung zusammengelegt werden, weil der Haftpflichtbeitrag für 2 Personen wesentlicher günstiger ist. Der Partner wird dann für die Hälfte des vollen Beitrags für eine Person voll mitversichert.
Auch bei der Hausratsversicherung sollte schon vor der Eheschließung eine Zusammenlegung der Versicherung vorgenommen werden, weil dies ebenfalls bei einer eheähnlichen Gemeinschaft möglich ist.
Versicherungen die nach der Heirat erst umgeändert oder abgeschlossen werden sollten
Das Thema Lebensversicherungen ist immer ein delikates Thema. Es ist aber wichtig, dass diese Versicherung spätestens nach der Heirat umgeändert und angepasst wird, so dass im Todesfall der Ehepartner mit der Versicherungssumme abgesichert ist. Die Lebensversicherung schon vor der Hochzeit umzuändern kann bei einer plötzlichen Trennung vor der Eheschließung zu einem „bitteren Beigeschmack“ führen. Bei einer eventuellen Trennung oder Scheidung können alle Versicherungen, auch die Lebensversicherung, wieder auseinander dividiert werden.
Spätestens nach der Heirat sollte auch die Versicherung bereits vorhandener Kinder entsprechend angepasst oder geändert werden. So sollte z.B. die Krankenversicherung auf den Hauptverdiener umgeschrieben werden. Vor der Heirat kann diese Versicherung über die Mutter laufen. Durch eine Umschreibung auf den meistverdienenden Lebenspartner lässt sich aber viel Geld sparen.
Eine weitere Möglichkeit der Versicherung bezieht sich ebenfalls auf die Kinder: die sogenannte „Heiratsversicherung“. Hierbei handelt es sich um eine Kapital-Lebensversicherung, die meist mit Ablauf des 25. Lebensjahres des Kindes, bei vorheriger Eheschließung oder dem Tod des Vaters ausbezahlt wird. Für den Nachwuchs auf jeden Fall eine gute Investition in die Zukunft. Zwar handelt es sich hierbei um keine klassische Versicherung, die nach der Heirat abgeschlossen werden sollte, sie ist aber durchaus als „Hochzeitsvorbereitung“ für die Kinder geeignet.
Versicherungen die keiner Änderung bedürfen
Bei einer Versicherung sind allerdings keine Änderungen notwendig: der KFZ-Versicherung. Wenn beide Ehepartner einen Wagen fahren, ist es nicht notwendig an der bisherigen Versicherung etwas zu ändern.